Buchhaltung Für Stornierte Aktienoptionen
Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungen (Ausgabe 1095) Diese Aufstellung legt die Bilanzierungs - und Bewertungsgrundsätze für aktienbasierte Vergütungspläne für Mitarbeiter fest. Zu diesen Plänen gehören alle Vereinbarungen, nach denen Arbeitnehmer Aktien von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten des Arbeitgebers oder des Arbeitgebers beziehen, Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern in Beträgen, die auf dem Preis des Arbeitgeberbestands beruhen. Beispiele hierfür sind Aktienkaufpläne, Aktienoptionen, Restricted Stock und Stock Appreciation Rights. Diese Aussage gilt auch für Geschäfte, bei denen ein Unternehmen seine Eigenkapitalinstrumente zum Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen von Nicht-Arbeitnehmern ausgibt. Diese Transaktionen sind nach dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder dem beizulegenden Zeitwert der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zu bilanzieren, je nachdem, welcher Wert zuverlässiger messbar ist. Bilanzierung von Vergütungen für aktienorientierte Vergütungen an Arbeitnehmer Diese Aufstellung definiert eine auf den beizulegenden Zeitwerten beruhende Methode der Bilanzierung einer Mitarbeiteraktienoption oder eines ähnlichen Eigenkapitalinstruments und ermutigt alle Einheiten, diese Bilanzierungsmethode für alle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme anzuwenden. Jedoch erlaubt es einem Unternehmen ferner, die Vergütungskosten für diese Pläne weiter zu messen, wobei die auf der Grundlage der in der APB-Stellungnahme Nr. 25, Bilanzierung von Anteilen an Arbeitnehmer, vorgeschriebene, auf den inneren Wert basierende Methode der Rechnungslegung verwendet wird. Die Methode des beizulegenden Zeitwertes ist der Stellungnahme 25 zum Zwecke der Rechtfertigung einer Änderung des Rechnungslegungsgrundsatzes nach dem APB Opinion No. 20, Accounting Changes, vorzuziehen. Unternehmen, die mit der Buchhaltung in der Stellungnahme 25 verbleiben, müssen Pro-forma-Angaben des Jahresüberschusses und, sofern vorgelegt, des Gewinns je Aktie vornehmen, als ob die in dieser Aussage definierte beizulegende Zeitwertmethode angewendet worden wäre. Nach der beizulegenden Zeitwertmethode werden die Vergütungskosten zum Gewährungszeitpunkt auf der Grundlage des Wertes der Aus - schüttung ermittelt und über die Laufzeit, in der Regel die Wartezeit, erfasst. Im Rahmen der auf den inneren Wert basierenden Methode handelt es sich bei den Vergütungskosten um den Überschuss des börsennotierten Börsenkurses der Aktie zum Erwerbszeitpunkt oder einen anderen Bewertungszeitpunkt über den Betrag, den ein Mitarbeiter für den Erwerb der Aktie zahlen muss. Die meisten festen Aktienoptionspläne - der häufigste Typ des Aktienvergütungsplanes - haben zum Zeitpunkt der Gewährung keinen intrinsischen Wert, und nach Stellungnahme 25 werden keine Vergütungskosten angesetzt. Vergütungskosten werden für andere Arten von aktienbasierten Vergütungsplänen nach Stellungnahme 25 erfasst, einschließlich Pläne mit variablen, in der Regel leistungsorientierten Merkmalen. Stock Equity-Instrumente Für Aktienoptionen wird der beizulegende Zeitwert mittels eines Optionspreismodells ermittelt, das den Aktienkurs am Tag der Gewährung, den Ausübungspreis, die erwartete Laufzeit der Option und die Volatilität berücksichtigt Der zugrunde liegenden Aktie und der erwarteten Dividenden und dem risikolosen Zinssatz über die erwartete Laufzeit der Option. Nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen den Volatilitätsfaktor bei der Schätzung des Wertes ihrer Aktienoptionen ausschließen, was zu einer Bewertung bei einem Mindestwert führt. Der beizulegende Zeitwert einer zum Gewährungszeitpunkt geschätzten Option wird nicht nachträglich auf Preisveränderungen des Basiswerts oder seiner Volatilität, die Laufzeit der Option, Dividenden auf den Bestand oder den risikofreien Zinssatz angepasst. Der beizulegende Zeitwert eines an einen Arbeitnehmer vergebenen Anteils an nicht gezahlten (üblicherweise als beschränkte Aktien bezeichneten) Aktien wird zu dem Marktpreis eines Anteils eines uneingeschränkten Bestands am Tag der Gewährung bewertet, es sei denn, dass eine Beschränkung nach Freistellung des Arbeitnehmers erfolgt Wobei der beizulegende Zeitwert unter Berücksichtigung dieser Einschränkung geschätzt wird. Mitarbeiterbeteiligungspläne Ein Mitarbeiterbeteiligungsplan, der es den Mitarbeitern ermöglicht, Aktien zu einem Abschlag vom Marktpreis zu erwerben, ist nicht kompensatorisch, wenn sie drei Bedingungen erfüllt: (a) Der Rabatt ist relativ klein (5 Prozent oder weniger erfüllen diese Bedingung automatisch, (B) im Wesentlichen alle Vollzeitmitarbeiter können auf einer gerechten Basis teilnehmen, und (c) der Plan enthält keine Optionsmerkmale, wie z. B. die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter die Aktie bei einer Aktie kauft Festen Rabatt vom kleineren Marktpreis zum Zeitpunkt der Gewährung oder dem Kaufdatum. Stock Compensation Awards erforderlich, um von Cash bezahlt werden Einige Aktien-basierte Vergütungspläne erfordern einen Arbeitgeber, einen Mitarbeiter zu zahlen, entweder auf Anfrage oder zu einem bestimmten Zeitpunkt, ein Cash-Betrag durch die Erhöhung der Arbeitgeber Aktienkurs von einem bestimmten Niveau bestimmt. Die Gesellschaft muss die Vergütungskosten dieser Vergabe in Höhe der Veränderungen des Aktienkurses in den Perioden messen, in denen die Änderungen eintreten. Diese Aussage verlangt, dass ein Arbeitgeberabschluss bestimmte Angaben über aktienbasierte Entschädigungsregelungen für Mitarbeiter enthält, unabhängig von der Methode, die für diese Rechnung verwendet wird. Die Pro-forma-Beträge, die von einem Arbeitgeber, der die Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften von Stellungnahme 25 weiterhin anwendet, offen gelegt werden müssen, spiegeln die Differenz zwischen den in den Nettoerträgen enthaltenen Vergütungskosten und den damit verbundenen Kosten wider Erklärung, einschließlich etwaiger steuerlicher Effekte, die in der Gewinn - und Verlustrechnung erfasst worden wären, wenn die Methode des beizulegenden Zeitwertes verwendet worden wäre. Die erforderlichen Pro-forma-Beträge spiegeln keine sonstigen Anpassungen des ausgewiesenen Jahresüberschusses oder, sofern dargestellt, das Ergebnis je Aktie wider. Inkrafttreten und Übergang Die Rechnungslegungsvorschriften dieser Aussage gelten für Geschäfte, die in Geschäftsjahren, die nach dem 15. Dezember 1995 beginnen, getätigt werden, obwohl sie bei der Emission angenommen werden können. Die Angabepflichten dieser Erklärung gelten für Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 1995 beginnen, oder für ein früheres Geschäftsjahr, für das diese Angabe ursprünglich für die Anerkennung der Vergütungskosten angenommen wurde. Pro-Forma-Offenlegungspflichten für Unternehmen, die die Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Vergütungskosten nach Stellungnahme 25 weiter fortsetzen, beinhalten die Auswirkungen aller in den Geschäftsjahren gewährten Vergütungen, die nach dem 15. Dezember 1994 beginnen. Pro-forma-Angaben für die im ersten, 15, 1994, nicht in den Jahresabschluss für das betreffende Geschäftsjahr einzubeziehen sind, sondern nachträglich dargestellt werden sollten, wenn Jahresabschlüsse für das betreffende Geschäftsjahr für Vergleichszwecke mit Abschluss für ein späteres Geschäftsjahr dargestellt werden. REFERENZLIBRARYDiese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen reaktionsfähigeren und personalisierten Service zu bieten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Benutzung unserer Cookies einverstanden. Bitte lesen Sie unseren Cookie Hinweis für weitere Informationen über die Cookies, die wir verwenden und wie zu löschen oder zu blockieren. Die volle Funktionalität unserer Website wird in Ihrer Browser-Version nicht unterstützt, oder Sie haben möglicherweise den Kompatibilitätsmodus ausgewählt. Deaktivieren Sie den Kompatibilitätsmodus, aktualisieren Sie Ihren Browser auf mindestens Internet Explorer 9 oder versuchen Sie es mit einem anderen Browser wie Google Chrome oder Mozilla Firefox. IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Quick Article Links IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung verlangt, dass aktienbasierte Vergütungsgeschäfte (wie z. B. gewährte Aktien, Aktienoptionen oder Aktienwertsteigerungsrechte) in ihren Abschlüssen, einschließlich Transaktionen mit Mitarbeitern oder sonstigen, anteilsbasiert sind Parteien in bar, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens. Für aktienbasierte Vergütungen und aktienbasierte Vergütungen sowie diejenigen, bei denen das Unternehmen oder der Lieferant eine Auswahl an Barmitteln oder Eigenkapitalinstrumenten hat, werden spezielle Anforderungen berücksichtigt. IFRS 2 wurde ursprünglich im Februar 2004 ausgegeben und erstmals auf Geschäftsjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Geschichte des IFRS 2 G41 Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht Kommentarschluss 31. Oktober 2000 Projekt zur IASB-Agenda hinzugefügt Geschichte des Projekts IASB fordert Stellungnahmen zum G41-Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen Anmeldeschluss 15. Dezember 2001 Exposure Draft ED 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht Anmeldeschluss 7. März 2003 IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (Änderung von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Geändert durch Verbesserungen der IFRS (Anwendungsbereich von IFRS 2 und überarbeiteter IFRS 3) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Geändert durch Konzernbezogene aktienbasierte Vergütungstransaktionen Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Geändert durch Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus (Definition der Ausübungsbedingungen) Perioden beginnend am oder nach dem 1. Juli 2014 Geändert durch Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergü - tungstransaktionen (Änderungen von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen Interpretationen Zu prüfende Änderungen Zusammenfassende Darstellung von IFRS 2 Deloitte IFRS Global Office hat eine aktualisierte Version unseres IAS Plus Leitfadens zu IFRS 2 Share-based Payment 2007 (PDF 748k, 128 Seiten) veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert nicht nur die Detailbestimmungen des IFRS 2, sondern auch die Anwendung in vielen Praxisfällen. Aufgrund der Komplexität und Vielfalt der aktienbasierten Vergütungen in der Praxis ist es nicht immer möglich, endgültig zu sein, was die richtige Antwort ist. In diesem Leitfaden teilt Deloitte jedoch gemeinsam mit Ihnen unseren Lösungsansatz, der unserer Ansicht nach dem Ziel des Standards entspricht. Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters Eine vierseitige Zusammenfassung von IFRS 2 finden Sie in einer Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters (PDF 49k). Definition der aktienbasierten Vergütung Eine aktienbasierte Vergütung ist eine Transaktion, bei der das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen entweder als Gegenleistung für seine Eigenkapitalinstrumente oder Verbindlichkeiten für Beträge erhält, die auf dem Preis der Gesellschaftsanteile oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens beruhen . Die Rechnungslegungsanforderungen für die aktienbasierte Vergütung hängen von der Abwicklung der Transaktion ab, dh von der Emission von (a) Eigenkapital, (b) Barmitteln oder (c) Eigenkapital oder Barmitteln. Das Konzept der aktienbasierten Vergütungen ist breiter als Aktienoptionen. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten als Gegenleistung für Leistungen und Waren. Beispiele von Posten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, sind Aktienwertsteigerungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Aktienoptionspläne und Pläne, in denen die Ausgabe von Aktien (oder Aktienrechten) vom Markt oder vom Markt abhängig sein kann Bedingungen. IFRS 2 gilt für alle Gesellschaften. Es gibt keine Befreiung für private oder kleinere Unternehmen. Darüber hinaus sind Tochtergesellschaften, die ihre Eltern oder Tochtergesellschaften als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen nutzen, im Rahmen des Standards. Es gibt zwei Befreiungen des allgemeinen Anwendungsbereichs: Erstens sollte die Ausgabe von Anteilen an einem Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von denen im Zusammenhang mit fortgeführten Mitarbeiterdienstleistungen unterschieden werden. Zudem behandelt IFRS 2 keine anteilsbasierten Vergütungen im Rahmen der Ziffern 8-10 von IAS 32 Finanzinstrumente: Präsentation. Oder die Ziffern 5-7 von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Daher sollten IAS 32 und IAS 39 für marktbasierte Derivatkontrakte angewandt werden, die in Aktien oder Aktienrechten abgewickelt werden können. IFRS 2 gilt nicht für aktienbasierte Vergütungsvorgänge, außer für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Dividendenausschüttungen, der Erwerb eigener Aktien und die Ausgabe zusätzlicher Aktien fallen daher nicht in den Anwendungsbereich. Ansatz und Bewertung Die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten erfordert eine Erhöhung des Anteils des Eigenkapitals. IFRS 2 verlangt, dass der Verrechnungsbetrag aufwandswirksam ist, wenn die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen kein Vermögenswert darstellt. Der Aufwand ist zu erfassen, wenn die Waren oder Dienstleistungen verbraucht werden. Zum Beispiel würde die Ausgabe von Aktien oder Rechte auf Aktien zu kaufen Inventar als eine Erhöhung der Inventur präsentiert werden und würde nur dann aufgewendet werden, wenn das Inventar verkauft oder beeinträchtigt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausgabe von vollständig in Anspruch genommenen Aktien oder Aktienrechten auf vergangene Leistungen zurückzuführen ist, wobei der volle Zeitwert des beizulegenden Zeitwertes sofort er - forderlich ist. Die Ausgabe von Anteilen an Mitarbeiter mit etwa einer dreijährigen Sperrfrist gilt als Dienstleistung über den Erdienungszeitraum. Daher sollte der beizulegende Zeitwert der am Tag der Zuteilung ermittelten anteilsbasierten Vergütung über den Erdienungszeitraum aufgewandt werden. Grundsätzlich entspricht der Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen, die auf Aktien basieren, gleich dem Vielfachen der gesamten beizulegenden Zeitwerte und dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente. Kurz gesagt, es gibt Abstimmung bis zu reflektieren, was passiert während der Vesting-Periode. Wenn jedoch die aktienbasierte Vergütung mit aktienbasierter Vergütung eine marktbezogene Performance-Bedingung aufweist, wird der Aufwand weiterhin erfasst, wenn alle anderen Ausübungsbedingungen erfüllt sind. Das folgende Beispiel zeigt eine typische aktienbasierte Vergütung. Abbildung Anerkennung der Mitarbeiteraktienoption Die Gesellschaft gewährt insgesamt 100 Aktienoptionen an 10 Mitglieder ihrer Geschäftsleitung (jeweils 10 Optionen) am 1. Januar 20X5. Diese Optionen bestehen zum Ende eines Dreijahreszeitraums. Die Gesellschaft hat festgestellt, dass jede Option zum Zeitpunkt der Gewährung von 15 Jahren einen beizulegenden Zeitwert hat. Das Unternehmen geht davon aus, dass alle 100 Optionen zum 30. Juni 20X5 - dem Ende der ersten sechsmonatigen Zwischenberichterstattung - anstehen Periode. Dr. Aktienoptionsaufwand (90 15) 6 Perioden 225 pro Periode. 225 4 250250250 150 Je nach Art der anteilsbasierten Vergütung kann der beizulegende Zeitwert durch den Wert der ausgegebenen Aktien oder Aktienrechte oder durch den Wert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bestimmt werden. Grundsätzlich sollten Geschäfte, bei denen Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens eingehen, mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden. Nur wenn der beizulegende Zeitwert der Waren oder Dienstleistungen nicht verlässlich bestimmt werden kann, wäre der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu verwenden. Messung von Mitarbeiteraktienoptionen. Für Transaktionen mit Mitarbeitern und anderen Personen, die ähnliche Leistungen erbringen, ist das Unternehmen verpflichtet, den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu bewerten, da es in der Regel nicht möglich ist, den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Mitarbeiterleistungen zuverlässig abzuschätzen. Bei der Bewertung von Fair Value - Optionen. Für Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente (wie Geschäfte mit Mitarbeitern) bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung zu bewerten. Bei der Messung der Fair Value - Waren und Dienstleistungen. Für Geschäfte, die zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Waren oder Dienstleistungen zu schätzen. Messanleitung. Für nach dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente gemessene Waren oder Dienstleistungen legt IFRS 2 fest, dass bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der Aktien oder Optionen am relevanten Bewertungstag (soweit nicht anders ausgewiesen) grundsätzlich Ausübungsbedingungen nicht berücksichtigt werden über). Stattdessen werden die Ausübungsbedingungen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des Transaktionsbetrags einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt, so dass letztlich der für Gegenstände oder Dienstleistungen als Gegenleistung für die gewährten Eigenkapitalinstrumente anerkannte Betrag auf der Eigenkapitalausstattung beruht Instrumente, die schließlich Weste. Mehr Messführung. IFRS 2 verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, soweit verfügbar, auf Marktpreisen basiert und die Bedingungen, unter denen diese Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, zu berücksichtigen sind. In Ermangelung von Marktpreisen wird der beizulegende Zeitwert unter Verwendung einer Bewertungsmethode geschätzt, um zu schätzen, was der Preis dieser Eigenkapitalinstrumente am Messetag in einem Arrestgeschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien gewesen wäre. Der Standard gibt nicht an, welches bestimmte Modell verwendet werden soll. Wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Nach IFRS 2 ist die aktienbasierte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen zu bewerten. IFRS 2 erlaubt die Verwendung des inneren Wertes (dh des beizulegenden Zeitwertes der Aktien abzüglich des Ausübungspreises) in den seltenen Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist jedoch nicht einfach am Tag der Gewährung gemessen. Ein Unternehmen müsste an jedem Berichtsstichtag bis zur endgültigen Abwicklung den inneren Wert neu bewerten. Leistungsbedingungen. IFRS 2 unterscheidet zwischen dem Umgang mit marktbasierten Performance-Bedingungen und den nicht marktorientierten Performance-Bedingungen. Marktbedingungen sind jene, die sich auf den Marktpreis eines Gesellschaftskapitals beziehen, wie z. B. die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten Ziels auf der Grundlage eines Vergleichs des Unternehmenspreises mit einem Index der Aktienkurse anderer Unternehmen. Marktbezogene Performance-Bedingungen werden in die zeitpunktbezogene Fair-Value-Bewertung einbezogen (ähnlich werden nicht-vesting Bedingungen bei der Bewertung berücksichtigt). Der Fair Value der Eigenkapitalinstrumente wird jedoch nicht angepasst, um nicht marktbasierte Leistungsmerkmale zu berücksichtigen, die stattdessen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des aktienbasierten Vergütungstransaktors einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt werden Berichtigt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Eigenkapitalinstrumente gehandelt werden. Anmerkung: Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklusänderungen s die Definitionen der Ausübungsbedingungen und Marktbedingung und fügt Definitionen für Leistungsbedingung und Dienstbedingung (die vorher Bestandteil der Definition der Ausübungsbedingung waren). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Änderungen, Streichungen und Abschlüsse Die Feststellung, ob eine Änderung der Bedingungen Auswirkungen auf den bilanzierten Betrag hat, hängt davon ab, ob der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente größer ist Als der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Instrumente (beide zu dem Umstellungszeitpunkt bestimmt). Eine Änderung der Bedingungen, zu denen Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, kann Auswirkungen auf die zu erfassenden Aufwendungen haben. IFRS 2 verdeutlicht, dass die Leitlinien für Änderungen auch für Instrumente gelten, die nach dem Ausübungszeitpunkt geändert wurden. Sofern der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente höher ist als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente (z. B. durch Verringerung des Ausübungspreises oder Ausgabe zusätzlicher Instrumente), wird der Inkrementalbetrag über die verbleibende Wartezeit analog zum Original erfasst Menge. Erfolgt die Änderung nach Ablauf der Sperrfrist, so wird der inkrementelle Betrag sofort erkannt. Wenn der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente unter dem beizulegenden Zeitwert der Altinstrumente liegt, sollte der ursprüngliche beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente als unverändert bewertet werden. Die Streichung oder Abwicklung von Eigenkapitalinstrumenten wird als eine Beschleunigung des Erdienungszeitraums verbucht, weshalb jeder nicht anerkannte Betrag, der ansonsten verrechnet worden wäre, unverzüglich zu erfassen ist. Alle Zahlungen, die mit der Annullierung oder Abwicklung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) getätigt werden, sollten als Rückkauf einer Beteiligung bilanziert werden. Jegliche über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Neue Eigenkapitalinstrumente können als Ersatz für aufgegebene Eigenkapitalinstrumente identifiziert werden. In diesen Fällen werden die umgesetzten Eigenkapitalinstrumente als Änderungen berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der ersetzten Eigenkapitalinstrumente wird zum Gewährungszeitpunkt bestimmt, während der beizulegende Zeitwert der stornierten Instrumente zum Zeitpunkt der Kündigung, abzüglich etwaiger Barauszahlungen bei der Kündigung, die als Abzug vom Eigenkapital bilanziert wird, bestimmt wird. Offenlegung Geforderte Angaben umfassen: Art und Umfang der anteilsbasierten Vergütungsregelungen, die während des Zeitraums bestanden, in dem der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen oder der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente während des Berichtszeitraums die Wirkung der Aktie bestimmt wurden - basierten Zahlungsvorgängen auf das Ergebnis der Periode für den Zeitraum und seine Finanzlage. Inkrafttreten IFRS 2 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Eine frühere Anwendung wird gefördert. Überleitung Sämtliche nach dem 7. November 2002 gewährten aktienbasierten Vergütungen, die noch nicht am Tag des Inkrafttretens von IFRS 2 bestehen, werden nach den Vorschriften des IFRS 2 bilanziert. Die Gesell - schaften sind zulässig und ermutigt, aber nicht erforderlich Dieser IFRS auf andere Eigenkapitalinstrumente, wenn (und nur wenn) das Unternehmen zuvor den Marktwert der nach IFRS 2 ermittelten Eigenkapitalinstrumente öffentlich offengelegt hat. Die nach IAS 1 dargestellten Vergleichsinformationen werden für alle Zuwendungen von Die den Anforderungen des IFRS 2 entsprechen. Die Anpassung, die diese Änderung widerspiegelt, wird in der Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen für den frühesten dargestellten Zeitraum dargestellt. IFRS 2 ändert § 13 der IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, um eine Freistellung für aktienbasierte Vergütungsvorgänge einzuführen. Ähnlich wie Unternehmen, die bereits IFRS anwenden, müssen Erstanwender IFRS 2 für aktienbasierte Vergütungsgeschäfte am oder nach dem 7. November 2002 anwenden. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, IFRS 2 auf anteilsbasierte Vergütungen anzuwenden Nach dem 7. November 2002, der vor dem späteren Zeitpunkt (a) dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und b) dem 1. Januar 2005 besteht. Ein Erstanwender kann beschließen, IFRS 2 früher nur anzuwenden, wenn er den beizulegenden Zeitwert der Aktie offen gelegt hat Aktienbasierte Vergütungen, die zum Bewertungsstichtag gemäß IFRS 2 ermittelt wurden. Abweichungen zum FASB Statement 123 Revised 2004 Im Dezember 2004 veröffentlichte der US FASB die FASB Statement 123 (überarbeitete 2004) Aktienbasierte Vergütung. Gemäß Statement 123 (R) sind die Entschädigungskosten für aktienbasierte Vergütungsvorgänge im Abschluss anzugeben. Klicken Sie für FASB Pressemitteilung (PDF 17k). Deloitte (USA) hat eine Sonderausgabe seines Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in dem die wichtigsten Konzepte der FASB-Erklärung Nr. 123 (R) zusammengefasst sind. Klicken Sie hier, um den Heads Up Newsletter herunterzuladen (PDF 292k). Während die Aussage 123 (R) weitgehend mit IFRS 2 übereinstimmt, bleiben einige Unterschiede bestehen, wie in einem QampA-Dokument FASB beschrieben, das zusammen mit dem neuen Statement: Q22 veröffentlicht wird. Ist die Erklärung mit den International Financial Reporting Standards konvergent Die Aussage ist weitgehend mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 2, Anteilsbasierte Vergütung, konvergent. Die Aussage und der IFRS 2 haben das Potenzial, sich nur in wenigen Bereichen zu unterscheiden. Die wichtigsten Bereiche werden nachfolgend kurz beschrieben. IFRS 2 erfordert die Anwendung der modifizierten Stichtagsmethode für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Nichtmitgliedern. Demgegenüber verlangt die Ausgabe 96-18, dass die Gewährung von Aktienoptionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten an Nichtmit - glieder zu einem früheren Zeitpunkt (1) dem Zeitpunkt, zu dem eine Verpflichtungsermächtigung durch die Gegenpartei zum Erwerb der Eigenkapitalinstrumente erreicht wird, oder (2) An dem die Leistung der Gegenpartei abgeschlossen ist. IFRS 2 enthält strengere Kriterien, um festzustellen, ob ein Mitarbeiterbeteiligungsplan kompensatorisch ist oder nicht. Infolgedessen werden einige Mitarbeiterbeteiligungspläne, für die IFRS 2 eine Anerkennung von Entschädigungskosten erfordert, nicht als Anpassungskosten im Sinne der Erklärung angesehen. IFRS 2 wendet dieselben Maßanforderungen an Mitarbeiteraktienoptionen an, unabhängig davon, ob der Emittent eine öffentliche oder eine nicht-öffentliche Einheit ist. Die Erklärung verlangt, dass ein nicht öffentliches Unternehmen seine Optionen und ähnliche Eigenkapitalinstrumente auf der Grundlage ihres beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt, es sei denn, es ist nicht praktikabel, die erwartete Volatilität des Unternehmenspreises zu bewerten. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, seine Aktienoptionsoptionen und ähnliche Instrumente zu einem Wert zu bewerten, der die historische Volatilität eines entsprechenden Branchenindexes verwendet. In Steuerhoheitsgebieten wie den Vereinigten Staaten, in denen der Zeitwert von Aktienoptionen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig ist, ist nach IFRS 2 keine latenten Steueransprüche für die Vergütungskosten im Zusammenhang mit der Zeitwertkomponente des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes zu erfassen vergeben. Ein latenter Steueranspruch wird nur dann erfasst, wenn die Aktienoptionen einen intrinsischen Wert aufweisen, der steuerlich abzugsfähig ist. Daher wird ein Unternehmen, das eine at-the-money Aktienoption an einen Mitarbeiter im Austausch für Dienstleistungen gewährt, Steuereffekte nicht anerkennen, bis diese Auszahlung in-the-money ist. Demgegenüber erfordert die Aufstellung die Anerkennung eines latenten Steueranspruchs auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes der Vergabe. Die Auswirkungen nachfolgender Kursrückgänge (oder fehlende Erhöhung) spiegeln sich in der Bilanzierung der latenten Steueransprüche nicht wider, bis die entsprechenden Vergütungskosten steuerlich erfasst werden. Die Effekte der nachfolgenden Erhöhungen, die über steuerliche Vorteile hinausgehen, werden erfasst, wenn sie die zu zahlenden Steuern beeinflussen. Die Aussage erfordert einen Portfolioansatz bei der Ermittlung von steuerlichen Mehrwertsteigerungen von Kapitalbeteiligungen, die zum Ausgleich von Abschreibungen von latenten Steueransprüchen zur Verfügung stehen, während IFRS 2 einen individuellen Instrumentenansatz erfordert. Somit werden einige Abschreibungen auf aktive latente Steuern, die in der Kapitalflussrechnung in der Kapitalrücklage angesetzt werden, in der Ermittlung des Nettoertrages nach IFRS 2 erfasst. Abweichungen zwischen der Statement und IFRS 2 können in Zukunft weiter reduziert werden, wenn das IASB Und die FASB prüfen, ob sie zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um ihre jeweiligen Rechnungslegungsstandards für aktienbasierte Vergütungen weiter zu konvergieren. März 2005: SEC Personal Accounting Bulletin 107 Am 29. März 2005 veröffentlichten die Mitarbeiter der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde das Personal Accounting Bulletin 107, das sich mit Schätzungen und anderen Rechnungslegungsfragen für aktienbasierte Vergütungsregelungen von Aktiengesellschaften nach dem FASB-Statement 123R Share-Based befasst Zahlung. Für Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Bewertungen gemäß Statement 123R ähnlich denen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung. SAB 107 enthält Leitlinien für aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Nichtmitgliedstaaten, den Übergang von nicht öffentlichem zu öffentlichem Unternehmensstatus, Bewertungsmethoden (einschließlich Annahmen wie erwartete Volatilität und erwartete Laufzeit) sowie die Bilanzierung bestimmter rückzahlbarer Finanzinstrumente, die im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung ausgegeben werden Vereinbarungen, die Einstufung von Vergütungsaufwendungen, Non-GAAP-Finanzkennzahlen, die erstmalige Anwendung von Statement 123R in einer Zwischenperiode, die Aktivierung von Entschädigungskosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsregelungen, die die steuerlichen Auswirkungen der aktienbasierten Vergütungsregelungen berücksichtigen Über die Annahme von Statement 123R, über die Änderung von Mitarbeiteraktienoptionen vor Annahme der Statement 123R und über Offenlegungen in der Managements Discussion and Analysis (MDampA) im Anschluss an die Annahme der Statement 123R. Eine der Interpretationen in SAB 107 ist, ob es Unterschiede zwischen Statement 123R und IFRS 2 gibt, die zu einem Abstimmungsposten führen würden: Frage: Gibt es nach Ansicht der Mitarbeiter Unterschiede in den Bewertungsvorschriften für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Mitarbeitern im Rahmen der International Accounting (IFRS 2) und Statement 123R, die zu einer Überleitungsposition nach Ziffer 17 oder 18 des Formblatts 20-F führen würden. Interpretive Response: Das Personal ist der Auffassung, dass die Anwendung der Leitlinien nach IFRS 2 in Bezug auf die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen würde im Allgemeinen zu einer Fair Value-Bewertung führen, die mit dem Fair Value-Ziel in der Konzernrechnung 123R übereinstimmt. Dementsprechend vertritt der Stab die Auffassung, dass die Anwendung der Messungsrichtlinie für die Statement 123Rs in der Regel nicht zu einer Überleitungsposition führen würde, die gemäß Ziffer 17 oder 18 des Formulars 20-F für einen ausländischen Privatemittenten gemeldet werden muss, der die Bestimmungen von IFRS 2 für Aktien erfüllt hat Zahlungsverkehr mit Mitarbeitern. Jedoch erinnert das Personal an ausländische private Emittenten, dass es gewisse Unterschiede zwischen den Richtlinien in IFRS 2 und Statement 123R gibt, die zu einer Vereinbarkeit von Positionen führen können. Bear, Stearns Studie zum Einfluss von Aktienoptionen in den USA Wenn US-Aktiengesellschaften im Jahr 2004 aufgefordert wurden, Mitarbeiteraktienoptionen aufzuwenden, wie dies im Rahmen der FASB-Statement 123R Share-Based Payment erforderlich ist Beginnend im dritten Quartal 2005: das gemeldete Ergebnis nach Steuern im Jahr 2004 aus fortgeführten Aktivitäten der SampP 500-Gesellschaften wäre um 5 reduziert worden, und 2004 hätten NASDAQ 100 nach Steuern das Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten um 22 reduziert Sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie von der Equity Research-Gruppe bei Bear, Stearns amp Co. Inc. durchgeführt. Der Zweck der Studie ist es, Investoren zu helfen, die Auswirkungen zu bewerten, die Aufwendungen für Mitarbeiteraktienoptionen auf das Ergebnis der US-amerikanischen Unternehmen aus dem Jahr 2005 haben werden. Die Bear, Stearns-Analyse basierte auf den Aktienoptionsauskünften von 2004 in den zuletzt eingereichten 10Ks der Gesellschaften, die am 31. Dezember 2004 SampP 500 und NASDAQ 100 Bestandteile waren. Die Ergebnisse der Studie zeigen die Ergebnisse nach Unternehmen, nach Sektoren und nach Industrie. Die Besucher von IAS Plus werden wahrscheinlich die Studie von Interesse finden, da die Anforderungen von FAS 123R für öffentliche Unternehmen denen von IFRS 2 sehr ähnlich sind. Wir danken Bear, Stearns für die Genehmigung, die Studie über IAS Plus zu veröffentlichen. Der Bericht bleibt Copyright Bär, Stears amp Co. Inc. alle Rechte vorbehalten. Klicken Sie hier, um den Ergebniseffekt 2004 auf dem SampP 500 amp NASDAQ 100 Ergebnis (PDF 486k) herunterzuladen. November 2005: Standard Amp Poors Studie über die Auswirkungen von Aktienoptionen Im November 2005 veröffentlichte Standard Amp Poors einen Bericht über die Auswirkungen der Ausgabe von Aktienoptionen auf die SampP 500 Unternehmen. FAS 123 (R) erfordert die Ausgabe von Aktienoptionen (obligatorisch für die meisten SEC-Registranten im Jahr 2006). IFRS 2 ist nahezu identisch mit FAS 123 (R). SampP gefunden: Option Kosten reduzieren SampP 500 Ergebnis von 4,2. Die Informationstechnologie ist am stärksten betroffen, so dass die Erträge um 18 PE-Verhältnisse für alle Sektoren reduziert werden, aber unter dem historischen Durchschnitt bleiben werden. The impact of option expensing on the Standard amp Poors 500 will be noticeable, but in an environment of record earnings, high margins and historically low operating price-to-earnings ratios, the index is in its best position in decades to absorb the additional expense. SampP takes issue with those companies that try to emphasise earnings before deducting stock option expense and with those analysts who ignore option expensing. The report emphasises that: Standard amp Poors will include and report option expense in all of its earnings values, across all of its business lines. This includes Operating, As Reported and Core, and applies to its analytical work in the SampP Domestic Indices, Stock Reports, as well as its forward estimates. It includes all of its electronic products. The investment community benefits when it has clear and consistent information and analyses. A consistent earnings methodology that builds on accepted accounting standards and procedures is a vital component of investing. By supporting this definition, Standard amp Poors is contributing to a more reliable investment environment. The current debate as to the presentation by companies of earnings that exclude option expense, generally being referred to as non-GAAP earnings, speaks to the heart of corporate governance. Additionally, many equity analysts are being encouraged to base their estimates on non-GAAP earnings. While we do not expect a repeat of the EBBS (Earnings Before Bad Stuff) pro-forma earnings of 2001, the ability to compare issues and sectors depends on an accepted set of accounting rules observed by all. In order to make informed investment decisions, the investing community requires data that conform to accepted accounting procedures. Of even more concern is the impact that such alternative presentation and calculations could have on the reduced level of faith and trust investors put into company reporting. The corporate governance events of the last two-years have eroded the trust of many investors, trust that will take years to earn back. In an era of instant access and carefully scripted investor releases, trust is now a major issue. January 2008: Amendment of IFRS 2 to clarify vesting conditions and cancellations On 17 January 2008, the IASB published final amendments to IFRS 2 Share-based Payment to clarify the terms vesting conditions and cancellations as follows: Vesting conditions are service conditions and performance conditions only. Other features of a share-based payment are not vesting conditions. Under IFRS 2, features of a share-based payment that are not vesting conditions should be included in the grant date fair value of the share-based payment. The fair value also includes market-related vesting conditions. All cancellations, whether by the entity or by other parties, should receive the same accounting treatment. Under IFRS 2, a cancellation of equity instruments is accounted for as an acceleration of the vesting period. Therefore any amount unrecognised that would otherwise have been charged is recognised immediately. Any payments made with the cancellation (up to the fair value of the equity instruments) is accounted for as the repurchase of an equity interest. Any payment in excess of the fair value of the equity instruments granted is recognised as an expense. The Board had proposed the amendment in an exposure draft on 2 February 2006. The amendment is effective for annual periods beginning on or after 1 January 2009, with earlier application permitted. Deloitte has published a Special Edition of our IAS Plus Newsletter explaining the amendments to IFRS 2 for vesting conditions and cancellations (PDF 126k). June 2009: IASB amends IFRS 2 for group cash-settled share-based payment transactions, withdraws IFRICs 8 and 11 On 18 June 2009, the IASB issued amendments to IFRS 2 Share-based Payment that clarify the accounting for group cash-settled share-based payment transactions. The amendments clarify how an individual subsidiary in a group should account for some share-based payment arrangements in its own financial statements. In these arrangements, the subsidiary receives goods or services from employees or suppliers but its parent or another entity in the group must pay those suppliers. The amendments make clear that: An entity that receives goods or services in a share-based payment arrangement must account for those goods or services no matter which entity in the group settles the transaction, and no matter whether the transaction is settled in shares or cash. In IFRS 2 a group has the same meaning as in IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements . that is, it includes only a parent and its subsidiaries. The amendments to IFRS 2 also incorporate guidance previously included in IFRIC 8 Scope of IFRS 2 and IFRIC 11 IFRS 2Group and Treasury Share Transactions . As a result, the IASB has withdrawn IFRIC 8 and IFRIC 11. The amendments are effective for annual periods beginning on or after 1 January 2010 and must be applied retrospectively. Earlier application is permitted. Click for IASB press release (PDF 103k). June 2016: IASB clarifies the classification and measurement of share-based payment transactions On 20 June 2016, the International Accounting Standards Board (IASB) published final amendments to IFRS 2 that clarify the classification and measurement of share-based payment transactions: Accounting for cash-settled share-based payment transactions that include a performance condition Until now, IFRS 2 contained no guidance on how vesting conditions affect the fair value of liabilities for cash-settled share-based payments. IASB has now added guidance that introduces accounting requirements for cash-settled share-based payments that follows the same approach as used for equity-settled share-based payments. Classification of share-based payment transactions with net settlement features IASB has introduced an exception into IFRS 2 so that a share-based payment where the entity settles the share-based payment arrangement net is classified as equity-settled in its entirety provided the share-based payment would have been classified as equity-settled had it not included the net settlement feature. Accounting for modifications of share-based payment transactions from cash-settled to equity-settled Until now, IFRS 2 did not specifically address situations where a cash-settled share-based payment changes to an equity-settled share-based payment because of modifications of the terms and conditions. The IASB has intoduced the following clarifications: On such modifications, the original liability recognised in respect of the cash-settled share-based payment is derecognised and the equity-settled share-based payment is recognised at the modification date fair value to the extent services have been rendered up to the modification date. Any difference between the carrying amount of the liability as at the modification date and the amount recognised in equity at the same date would be recognised in profit and loss immediately. Material on this website is 2017 Deloitte Global Services Limited, or a member firm of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, or one of their related entities. See Legal for additional copyright and other legal information. Deloitte refers to one or more of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, a UK private company limited by guarantee (DTTL), its network of member firms, and their related entities. DTTL and each of its member firms are legally separate and independent entities. DTTL (also referred to as Deloitte Global) does not provide services to clients. Please see deloitteabout for a more detailed description of DTTL and its member firms. Correction list for hyphenation These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line. Expensing Employee Stock Options: Is There A Better Way Prior to 2006, companies were not required to expense grants of employee stock options at all. Accounting rules issued under Financial Accounting Standard 123R now require companies to calculate a stock options fair value on the date of grant. This value is calculated by using theoretical pricing models designed to value exchange traded options. After making reasonably adjusted assumptions to incorporate the differences between exchange traded options and employee stock options, the same models are used for the ESOs. The fair values of the ESOs on the date they are granted to executives and employees are then expensed against earnings when the options vest to the grantees. (For a background reading, see our Employee Stock Options Tutorial .) The Levin-McCain Attempt In 2009, Senators Carl Levin and John McCain introduced a bill, the Ending Excessive Corporate Deductions for Stock Options Act, S. 1491. The bill was the product of an investigation conducted by the Permanent Subcommittee on Investigations, chaired by Levin, into the different book and tax reporting requirements for executive stock options. As the name suggests, the object of the bill is to reduce excessive tax deductions to companies for the expenses paid to executives and employees for their employee stock options grants. Eliminating unwarranted and excess stock option deductions would likely produce as much as 5 to 10 billion annually, and perhaps as much as 15 billion, in additional corporate tax revenues that we cant afford to lose, said Levin. But is there a better way of expensing employee stock options to accomplish the expressed objects of the bill Preliminaries There is much discussion these days about abuses of equity compensation, especially employee stock options and hybrids like cash settled options. SARs. etc. Some advocate the idea that the actual expenses charged against income for tax purposes not be greater than the expenses charged against earnings. This is what the Levin - McCain bill was about. Some also claim that there should be an expense against earnings and taxes in the early years starting immediately after the grant, regardless whether the ESOs are subsequently exercised or not. (To learn more, see Get The Most Out Of Employee Stock Options .) Heres a solution: First, State the Objectives: To make the amount that is expensed against earnings equal to the amount expensed against income for tax purposes (i. e. over the life of any option from grant day to exercise or forfeiture or expiration). Calculate expenses against earnings, and expenses against income for taxes at grant day and not wait for the exercise of the options. This would make the liability that the company assumes by granting the ESOs deductible against earning and taxes at the time the liability is assumed (i. e. on grant day). Have the compensation income accrue to the grantees upon exercise as it is today with no change. Create a standard transparent method of dealing with options grants for earnings and tax purposes. To have a uniform method of calculating the fair values at grant. This can be done by calculating the value of the ESOs on the day of grant and expensing it against earnings and income tax on the day of grant. But, if the options are later exercised, then the intrinsic value (i. e. the difference between the exercise price and the market price of the stock) on the day of exercise becomes the final expense against earnings and taxes. Any amounts expensed at grant that were greater than the intrinsic value upon exercise are to be lowered to the intrinsic value. Any amounts expensed at grant that were less than the intrinsic value upon exercise will be raised up to the intrinsic value. Whenever the options are forfeited or the options expire out of the money. the expensed value at grant will be canceled and there will be no expense against earnings or income tax for those options. This can be achieved the following way. Use the Black Scholes model to calculate the true value of the options at grant days using an expected expiration date of four years from the grant day, and a volatility equal to the average volatility over the past 12 months. The assumed interest rate is whatever the rate is on four year Treasury bonds and the assumed dividend is the amount presently being paid by the company. (To learn more, see ESOs: Using The Black-Scholes Model .) There should be no discretion in the assumptions and the method used to calculate the true value. The assumptions are to be standard for all ESOs granted. Heres an example: Assume: That XYZ Inc. is trading at 165. That an employee is granted ESOs to purchase 1,000 shares of the stock with a maximum contractual expiration date of 10 years from the grant with annual vesting of 250 options each year for four years. That the exercise price of the ESOs is 165 In the case of XYZ, we assume a volatility of .38 for the past 12 months and four years expected time to expiration day for our true value calculation purpose. The interest is 3 and there is no dividend paid. It is not our objective to be perfect in the initial expensed value because the exact expensed amount will be the intrinsic values (if any) expensed against earnings and taxes when the ESOs are exercised. Our objective is to use a standard transparent expensing method resulting in a standard accurate expensed amount against earnings and against income for taxes. Example A: The grant day value for the ESOs to purchase 1,000 shares of XYZ would be 55,000. The 55,000 would be an expense against earnings and income for taxes on the day of grant. If the employee terminated after slightly more than two years, and was not vested on 50 of the options, those were canceled and there would be no expenses for these forfeited ESOs. The 27,500 expenses for the granted but forfeited ESOs would be reversed. If the stock was 250 when the employee terminated and exercised the 500 vested ESOs, the company would have total expenses for the exercised options of 42,500. Therefore, since the expenses were originally 55,000, the companys expenses were lowered to 42,500. Example B: Assume that the XYZ stock finished at 120 after 10 years and the employee got nothing for his vested ESOs. The 55,000 expense would be reversed for earnings and tax purposes by the company. The reversal would take place on the day of expiration, or when the ESOs were forfeited. Example C: Assume the stock was trading at 300 in nine years and the employee was still employed. He exercised all his options. The intrinsic value would be 135,000 and the entire expense against earnings and taxes would be 135,000. Since 55,000 was already expensed, there would be an additional 80,000 expensed for earnings and taxes on the day of exercise. The Bottom Line With this plan, the expense against taxable income for the company equals the expenses against earnings, when all is said and done, and this amount equals the compensation income to the employeegrantee. Company Tax Deduction Company Expense Against Earnings Employee Income The expense against taxable income and earnings taken at grant day is just a temporary expense, which is changed to the intrinsic value when the exercise is made or recaptured by the company when the ESOs are forfeited or expire unexercised. So the company does not have to wait for tax credits or expenses against earnings. (For more, read ESOs: Accounting For Employee Stock Options .)
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